„Der Rettungsdienst braucht eine Rettung“

Reform des Rettungsdienstes gefordert

„Der Rettungsdienst braucht eine Rettung“, ist sich Prof. Karl Lauterbach sicher. „Unser Rettungsdienst braucht dringend eine Reform und klare Strukturen: einheitliche Standards, mehr Befugnisse, eine sinnvolle Vergütungssystematik. Deshalb ist es wichtig, dass die Regierungskommission dazu jetzt Empfehlungen vorgelegt hat. Diese Überlegungen werden wir in unsere Reformpläne einfließen lassen, wie wir das auch in anderen Reformfeldern tun. Im Notfall muss der Rettungsdienst schnell und zielgenau helfen. Die Notfallversorgung darf nicht weiter selbst ein Reformnotfall bleiben“, so der Bundesgesundheitsminister.

Hier soll der Rettungsdienst in Deutschland einer Reform unterzogen werden. Der konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport um komplementäre Notfallversorgungsnagebote, wie z.B. pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention. Mit mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung sollen einheitliche Qualitätsstandards entwickelt werden. Dazu gehören nach Ansicht des Gesundheitsministeriums die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung. Dies soll länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen, Notfallzentren. Die Bundesländer sollen die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro circa eine Millionen Einwohner. In Mecklenburg-Vorpommern werden Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Krankentransporteinsätze durch sechs integrierte Leitstellen disponiert.

Nach Planung des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern ausgeweitet werden. Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis („advanced paramedic practitioner“, Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen. Notärzte sollen dann nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden. Krankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste (wie die pflegerische Notfallversorgung) vergüten. Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus Vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen. Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.