Krankenhaus-Kooperation in Ludwigslust-Parchim

Kooperation der Krankenhäuser in Ludwigslust, Hagenow und Crivitz

Kleinere Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern stehen vor der großen Herausforderung, für eine regionale Versorgung alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen in vollem Umfang und in höchster Qualität vorzuhalten. Um dieses logistische Problem zu lösen, will der Landkreis Ludwigslust-Parchim auf eine stärkere Vernetzung der kommunalen Krankenhäuser und mit der Spezialisierung der medizinischen Angebote in den Kliniken reagieren. „Mein Ziel ist es, dass diese neue Gesellschaft zum 1. Januar 2023 an den Start geht und wir dann in einem sicherlich längeren Prozess, der dann beginnt, die Angebote der Gesundheitsversorgung in kreislicher Verantwortung zwischen den Krankenhausstandorten vernetzten und ausbauen. Patienten in unserem Landkreis sollen im kommunalen Verbund der LUP-Kliniken und beim Kooperationspartner Helios-Kliniken Schwerin als Maximalversorger die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten“, formuliert Landrat Stefan Sternberg die Zielsetzung für die weitere Arbeit der LUP-Kliniken.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die Pläne des Landkreises Ludwigslust-Parchim für eine enge Kooperation der Krankenhäuser in Ludwigslust, Hagenow und Crivitz. „Eine Konzentration von bestimmten Leistungen an einzelnen Krankenhausstandorten sowie eine Arbeitsteilung zwischen den Krankenhäusern ist ein geeigneter Weg für eine zukunftsfeste medizinische Versorgung gerade im ländlichen Bereich“, sagte Drese.

Die Ministerin bewertet zudem positiv, dass der Landkreis mit den Planungen seinen Anspruch definiert, die gesundheitliche Versorgung selbst zu gestalten. „Das ist von hoher Wichtigkeit. Innovative Versorgungsimpulse müssen von dünn besiedelten Flächenländern ausgehen. Sie müssen zukünftig gerade auch von Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern ausgehen, wenn die Entwicklung nicht an den Realitäten und Bedarfen ländlicher Regionen vorbei gehen soll. Wenn wir uns um unsere Anliegen nicht selbst kümmern, werden es andere aus einer ganz anderen Perspektive tun“, so Drese.

Drese kündigte an, dass das Gesundheitsministerium die Planungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim positiv begleiten werde und äußerte zugleich ihre Hoffnung auf konstruktive Gespräche im Kreistag und den weiteren kommunalen Gremien etwa zur Gründung einer Dachgesellschaft und zur Klärung finanzieller Fragen.

Es sei gut und wichtig, möglichst alle relevanten Akteure vor Ort mit einzubeziehen, damit die Lösungen auch zu den regionalen Bedarfen passen und in den Kommunen Unterstützung finden. „Es geht nur gemeinsam - das sollten gerade wir als Flächenland mit geringer Einwohnerzahl verinnerlichen“, so die Ministerin.

Drese: „Der Veränderungsdruck auf die Krankenhäuser nimmt zu, etwa bei den Themen Personalmangel, Spezialisierung und zunehmende Ambulantisierung. Nicht zu vergessen sind die zahlreichen gesundheitspolitischen Vorgaben der Bundesebene, die umgesetzt werden müssen. Wir wollen dennoch alle 37 Krankenhausstandorte in unserem Bundesland erhalten. Das wird nur gelingen durch Veränderungs- und Kompromissbereitschaft. Es geht nur durch konstruktive Zusammenarbeit, eine gute Kommunikation und ein zielorientiertes Miteinander. Dafür werbe ich ausdrücklich und dafür sind die Planungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim eine vorbildliche Grundlage.“

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist seit 2021 alleiniger Träger der Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH und derzeit mit 50 Prozent des Stammkapitals an der Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow GmbH, die Krankenhaus Standorte in Ludwigslust und Hagenow betreibt, beteiligt. Zusammen sind dies 405 Planbetten in der stationären Patientenversorgung (160 Ludwigslust mit 2 planbettenführenden Fachabteilung und 1 Belegabteilung, 165 Hagenow mit 5 Fachabteilungen und 1 Belegabteilung und Crivitz mit 74 Planbetten und 3 Fachabteilungen und 6 Tagesklinischen Plätzen). Dazu kommt das Facharztzentrum des Westmecklenburg Klinikums mit insgesamt 14 Fachpraxen. Damit steht ein großer Teil der stationären Krankenhausversorgung in inhaltlicher und wirtschaftlicher Verantwortung des Landkreises, die eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte ist. Falls sich kein anderer geeigneter Träger findet, sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben. Sie nehmen diese Aufgabe als Selbstverwaltungsaufgabe wahr.